Pflegepersonen
Pflegepersonen sind Personen, die nach § 19 SGB XI Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig wenigstens 10 Stunden wöchentlich in ihrer häuslichen Umgebung pflegen.
Stehen Angehörige oder andere Privatpersonen im Umfeld für die häusliche Pflege zur Verfügung, sind diese beim Antrag auf Pflegegeld als Pflegepersonen anzugeben.