Betreuung und Vollmachten
Wer als Erwachsener seine eigenen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung beziehungsweise körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teilweise regeln kann, findet Hilfestellung und Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung. Dabei wird in jedem Einzelfall geprüft, welche Angelegenheiten ein Betroffener noch regeln kann und wo er Unterstützung benötigt. Erst wenn andere Hilfsangebote nicht ausreichen oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht. Erst dann wird durch Gerichtsbeschluss ein Betreuer bestellt. Das Amtsgericht am Wohnsitz/Aufenthaltsort des Betroffenen ist als Betreuungsgericht zuständig für sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Einrichtung, Veränderung und Aufhebung der gesetzlichen Betreuung.
Im Zentrum des Betreuungsrechts stehen die Erhaltung der Selbstständigkeit und die Sorge für das größtmögliche Wohl von alten und behinderten Menschen. Aufgabe der Betreuungsbehörden ist es im weitesten Sinne, den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der Betroffenen in einem gerichtlichen Betreuungsverfahren Geltung zu verschaffen. Die Betreuungsbehörde informiert und gibt Hilfestellung. Dabei arbeitet sie eng mit dem Gericht zusammen und ist in das Betreuungsverfahren eingebunden.
Betreuungsbehörde:
Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Betreuungsbehörde
Heinrich-von-Bibra-Platz 5 – 9, 36037 Fulda
Tel. 0661 6006-8771
Kein Mensch möchte in die Lage kommen, durch Krankheit, Alter oder Unfall nicht mehr über sich selbst, über die Kündigung der Wohnung oder Geldausgaben entscheiden zu können. Um Vorsorge zur treffen, empfiehlt es sich, in guten Tagen vorbeugend eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu erstellen. Ist es bei der Betreuungsverfügung ausreichend, anhand eines einseitigen Formulars Name und Anschrift der beauftragten Person(en) einzusetzen, sollte man sich für die Formulierung der Patientenverfügung mehr Zeit nehmen. Je ausführlicher und personenbezogen Ihre Vorstellungen sind, desto mehr können Ärzte damit anfangen.
Information und Beratung erhalten Sie bei der Seniorenberatung der Stadt Fulda und dem Pflegestützpunkt im Landkreis Fulda sowie bei den Betreuungsvereinen, Rechtsanwälten und Notaren.
Betreuungsvereine im Landkreis Fulda:
Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen
Rittergasse 4, 36037 Fulda
Tel. 0661 83941-0,
Verein für Selbstbestimmung und Betreuung Osthessen
im Sozialverband VdK Hessen-Thüringen
Beratungsstelle für Betreuungen
Heinrichstr. 58a, 36043 Fulda
Tel. 0661 90197-0,
Vorsorgevollmacht
Sie können vorsorglich Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, damit diese rechtlich für Sie handeln können. Die Vollmacht ist vor allem dann wichtig, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Die Vollmacht kann z. B. Entscheidungen über Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten oder medizinische Behandlungen beinhalten. Voraussetzung für die Erteilung einer Vollmacht ist, dass Sie geschäftsfähig sind und die Tragweite Ihrer Entscheidung erkennen. Außerdem muss die bevollmächtigte Person bereit und in der Lage sein, die Vollmacht auszuüben.
Eine Vorsorgevollmacht können Sie individuell gestalten. Nur in bestimmten Fällen ist sie an Formvorschriften gebunden, wie z.B. bei Grundstücksangelegenheiten. Hier ist die Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Wichtig ist, dass die Vollmacht gut lesbar ist und die Originalausfertigung vorgelegt werden kann. Vollmachten können gegen eine Gebühr zentral bei der Bundesnotarkammer registriert werden.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen festzulegen. Auch können Sie bestimmen, wer nicht als Betreuer bestellt werden soll. Das Betreuungsgericht und der Betreuer sind in der Regel an diese Verfügung gebunden. Eine zum Betreuer bestellte Person wird vom Betreuungsgericht kontrolliert.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann die ärztliche Behandlung beeinflusst werden. Sie können z. B. besondere Bitten äußern und festlegen, welche lebensverlängernden Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Empfehlenswert ist, persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in der Patientenverfügung zu schildern. Eine Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärzte und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.
Dokumentenmappe
Wichtige Urkunden und Papiere sollten in einer Dokumentenmappe aufbewahrt werden. So sind auch bei Behördengängen alle Unterlagen schnell zur Hand. Von wichtigen Dokumenten sollten Sie Kopien und eventuell beglaubigte Abschriften anfertigen lassen. Informieren Sie Ihre Angehörigen, wo sie diese Mappe im Notfall finden.
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit hat in Kooperation mit der Landesseniorenvertretung Hessen eine Wichtigmappe herausgegeben, die Sie kostenlos unter Wichtig-Mappe - Gut sortiert. In allen Lebenslagen. (hessen.de) herunterladen können.
Beim Bundesjustizministerium finden Sie mehr zum Thema Patientenverfügungen www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung.